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Projekt gefördert mit Mitteln der Europäischen Union, Programm LEONARDO DA VINCI

Nationale Agentur:

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Das Projekt

AGRI-TRANS: Transparenz in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung.

Ein Projekt der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen - Leonardo da Vinci: Innovationstransfer

In den letzten Jahren hat die EU ihre Bemühungen verstärkt, um einen gemeinsamen europäischen Bildungsraum zu entwickeln, der allen Bürgern eine hohe Mobilität ermöglicht. Als eine wesentliche Voraussetzung wird dabei die Verbesserung der Transparenz der nationalen Bildungssysteme und der berufsqualifizierenden Abschlüsse gesehen.

Die Sozialpartner, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, sind gefordert, sich an diesem Prozess der Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beteiligen. Mit dem Europass hat die EU inzwischen ein wichtiges Instrument vorgelegt, das die grenzüberschreitende Berufsausübung erleichtern soll.

In der Landwirtschaft sind jedoch zahlreiche Beschäftigte mit vielfältigen informell erworbenen Qualifikationen tätig, ohne diese durch Berufsabschlüsse oder Bescheinigungen nachweisen zu können. Deshalb haben sich die europäischen Sozialpartner dieses Sektors, EFFAT und GEOPA, in einem gemeinsam geführten Dialog entschlossen, mit dem „Lebenslauf Agripass” eine vereinfachte Form des Europass sowie ein „Register landwirtschaftlicher Berufe” zu entwickeln.

Unter der Federführung der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) haben sich Gewerkschafter aus acht Ländern (als Projektpartner) in einem zweijährigen Dialogprozess mit der aktuellen und zukünftigen Situation der beruflichen Bildung in Europa auseinandergesetzt, die beiden Instrumente in der Praxis geprüft und am Beispiel Tierwirt (Schweinehaltung) Empfehlungen für eine zukunftsfähige Aus- und Weiterbildung in der Landwirtschaft erarbeitet.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt jedoch allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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